Ihr Weg zur Gartenplakette
So einfach erhalten Sie Ihre Gartenplakette:
1. Schritt: Prüfen Sie, ob Ihr Garten die nachfolgende Kriterien der Aktion „Natur im Garten“ erfüllt.
Halten SIe bereits die Kernkriterien der Aktion "Natur im Garten" ein und verzichten Sie in Ihrem Garten bereits vollständig auf den Einsatz folgender Stoffe?
Torf
chemisch-synthetische Düngemittel
chemisch-synthetische Pestizide
Weist Ihr Garten mindestens fünf der folgenden Naturgartenelemente auf?
Wildgehölze/Wildstrauchhecken
Wildes Eck
Wildblumenwiese/Naturwiese
Sonderstandorte (Feuchtbiotop, Trockenbiotop)
Kräuterrasen/Naturrasen
Standortgerechte Bäume
Zulassen von Wildwuchs
Heimische/ökologisch wertvolle Blumen und blühende Stauden
Bewirtschaften Sie Ihren Garten ökologisch? Nutzen Sie Ihren Garten auf mindestens fünf der folgenden Arten?
Komposthaufen/Wurmbox/Bokashi
Mulchen
Umweltfreundliche Materialwahl
Gemüse- und / oder Kräutergarten
Nützlingsunterkünfte
Obstgarten und / oder Beerensträucher
Regenwassernutzung
Mischkultur, Fruchtfolge und / oder Gründüngung
Die Broschüre "Ihr Weg zu Natur im Garten" hilft Ihnen beim Selbstcheck im Garten. In dieser Broschüre finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Kriterien von "Natur im Garten".
2. Schritt: Melden Sie sich zur Auszeichnung Ihres Gartens an.
Sie können alle drei oben genannten Fragen mit ja beantworten? Dann rufen Sie unser Gartentelefon an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Internetseite. Wir nehmen Sie in unsere Liste der Plakettenanwärterinnen und -anwärter auf. Um Ihren Garten mit der Gartenplakette auszuzeichnen zu können, besuchen wir Sie in Ihrem Garten. Wir zeichnen immer mehrere Gärten einer Region an einem Tag aus. Führt uns die nächste Fahrt in Ihre Region, vereinbaren wir mit Ihnen einen Gartenbesichtigungstermin.
3. Schritt: Gartenbesichtigung
Die Gartenbesichtigung dauert ca. 1-2 Stunden - je nach Gartengröße. Gemeinsam mit Ihnen gleichen wir vor Ort die „Natur im Garten“-Kriterien mit den Gegebenheiten in Ihrem Garten ab. Erfüllen Sie die Kriterien der Aktion „Natur im Garten“, überreichen wir Ihnen die Gartenplakette auf Wunsch noch am selben Tag.
Was kostet die Auszeichnung mit der Gartenplakette?
In den derzeit geförderten LEADER-Regionen* ist das Angebot kostenfrei.
(Für wen es möglich ist, den bitten wir dennoch um eine Spende für den erbrachten Eigenanteil des Projektträgers.)
Außerhalb der geförderten Regionen führen für die Plakettenvergabe geschulte Botschafterinnen und Botschafter die Gartenbesichtigungen im Ehrenamt gegen eine geringe Aufwandsentschädigung für die Anfahrt und Beratung durch. Zusammen mit den Fertigungskosten für die robuste und langlebige Emaille-Plakette sowie anteiligen Lizenzkosten werden für die Verleihung der Gartenplakette einschließlich 1-2 stündiger Gartenberatung und Informationsmaterialien 90 Euro erhoben.
In Rostock dürfen sich alle Naturgärtnerinnen und Naturgärtner über einen reduzierten Selbstkostenbetrag von 45 Euro freuen, denn die in Rostock aktiven Botschafterinnen und Botschafter verzichten auf ihre Aufwandsentschädigung.
Und wenn Ihr Garten die Kriterien noch nicht erfüllt?
Sollte Ihr Garten die erforderlichen Kriterien der Aktion „Natur im Garten“ noch nicht erfüllen, erhalten Sie von uns noch am Besichtigungstag gezielte Tipps, wie Sie Ihren Garten mit Blick auf die Auszeichnung noch naturnäher gestalten und bewirtschaften können. Gerne besuchen wir Sie in der nächsten Saison erneut, um Ihren Garten auszuzeichnen.
Außerhalb der geförderten Regionen kostet Sie der Besuch im Falle der Nichterfüllung nur 45 Euro, um den Botschafterinnen und Botschaftern für Ihre Anfahrt und Beratung dennoch eine Aufwandsentschädigung zahlen zu können.
In Rostock wäre der Beratungstermin im Falle der Nichterfüllung dann kostenfrei.
*geförderte LEADER-Regionen:
LEADER-Region „Mecklenburgische Seenplatte-Müritz“:
Die Amtsbereiche Amt Malchow, Amt Seenlandschaft Waren, Amt Röbel-Müritz, Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, die Gemeinden Klein Vielen, Kratzeburg und Userin (alle drei dem Amt Neustrelitz Land zugeordnet) sowie die Gemeinden Möllenhagen und Ankershagen (beide dem Amt Penzliner Land zugeordnet) sind begünstigte Orte.
LEADER-Region „Mecklenburg-Strelitz“:
Die Amtsbereiche Amt Neverin, Amt Friedland, Amt Stargarder Land, Amt Woldegk und Amt Neustrelitz-Land (mit Ausnahme der Gemeinden Klein Vielen, Kratzeburg und Userin) sowie die amtsfreie Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, die amtsfreie Stadt Neustrelitz, die Stadt Penzlin und die Gemeinde Kuckssee (beide dem Amt Penzliner Land zugeordnet) sind begünstigte Orte.